Allgemeine Verkaufsbedingungen ERKO Sp. z o.o. Sp. k.
§1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1) Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, die von ERKO angeboten werden. Der „Verkäufer“ ist ERKO, welches seinen Sitz in Jonkowo, ul. Hanowskiego 7 hat. Der „Käufer“ ist eine juristische Person, welche die Produkte im Rahmen eines Kaufvertrags im Sinne der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches kauft. Der Begriff „Produkte“ bezeichnet alle zum Verkauf angebotenen Produkte, die der Verkäufer dem Käufer auf der Grundlage einer angenommenen Bestellung liefern wird. Als ein Inlandsverkauf wird der Verkauf von Waren und Dienstleistungen verstanden, falls sich der Wohnort oder Sitz des Käufers im Hoheitsgebiet Polens befindet.
2) Der Verkäufer veröffentlicht die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auf seiner Website erko.pl und stellt dadurch dem Käufer diese Bedingungen vor dem Vertragsabschluss zur Verfügung. Der Käufer kann diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von der Seite des Verkäufers abrufen und sie nach seinem Belieben aufbewahren und wiedergeben.
3) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nicht für diejenigen Geschäfte, für die ein separater Vertrag, ein Kontrakt oder eine Vereinbarung über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen schriftlich abgeschlossen wurde.
4) Die beim Käufer geltenden Vertragsbedingungen mit den Bestimmungen, die von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. Zusätzliche oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers egal welcher Art sind für ERKO nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich akzeptiert wurden.
5) Der Käufer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten durch den Verkäufer einverstanden, um: die erteilte Bestellung abzuwickeln und hausinterne Handelsstatistiken zu führen. Ferner erklärt sich der Käufer auch damit einverstanden, geschäftliche Auskünfte auf elektronischem Wege zu versenden und ist zu diesem Zweck verpflichtet, eine E-Mail-Adresse für die Korrespondenz mit dem Verkäufer anzugeben. Der Verkäufer garantiert, dass die Daten des Käufers nicht an Dritte und andere Firmen weitergegeben werden. Dem Käufer steht gemäß der seit 25. Mai 2018 geltenden Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) zum Schutz natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (bezeichnet als DSGVO) das Recht zu, die vorher erklärte Einwilligung für eine solche Verarbeitung nach Anweisungen auf der Website zu widerrufen: https://erko.pl/
ERKO Sp. z o.o. sp.k. erklärt, dass es alle Anstrengungen unternimmt, um den Datenschutz und die Sicherheit dieser personenbezogenen Daten zu gewähren.
§2 ANGEBOT – GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
1) SCHRIFTLICHES ANGEBOT
a) Die Angebotsbedingungen gelten nur für diejenigen Produkte und Dienstleistungen, die im schriftlichen Angebot aufgeführt wurden; diese verpflichten den Verkäufer nicht zu zusätzlichen Lieferungen und Leistungen.
b) Wenn im Angebot nichts anderes angegeben wurde, gilt das Angebot des Verkäufers für einen Monat ab Ausstellungsdatum.
c) Vor der Durchführung der ersten Bestellung ist der Käufer verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen zu seiner Tätigkeit vorzulegen, im Besonderen: den aktuellen Auszug aus dem nationalen Handelsgerichtsregister oder die Eintragung ins Gewerberegister, die Steuernummer-Bescheinigung; dies gilt nicht für den Verkauf per Nachnahme (Bargeld).
2) KATALOGANGEBOT
a) Die in den Katalogen, Prospekten, auf den Websites, Fotos, technischen Zeichnungen und anderen Werbeträgern befindlichen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie durch die befugten Personen schriftlich bestätigt wurden.
b) Wegen der Politik der kontinuierlichen Weiterentwicklung behält sich der Verkäufer das Recht vor, Änderungen an den oben genannten Materialien jederzeit vorzunehmen, ohne darüber informieren zu müssen.
c) Die dem Käufer anvertrauten Materialien sind Eigentum des Verkäufers. Die Vervielfältigung, Änderungen an vorgestellten Daten und Verwendung der geänderten Daten ohne Zustimmung des Verkäufers ist untersagt.
§3 VORSICHTSMASSNAHMEN
1) Stellen Sie sicher, dass die in der Spezifikation beschriebenen Produkteigenschaften ausreichend sind, um einen ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts oder Systems zu sichern; dabei ist jede Verwendung unbedingt zu vermeiden, die über die bestimmten und beschriebenen Produkteigenschaften hinausgeht.
2) Berühren Sie nie freiliegende oder ungesicherte Teile des Geräts, während das Produkt unter Spannung steht.
3) Stellen Sie sicher, dass das Produkt richtig angeschlossen ist. Ein falscher Anschluss kann zu Fehlfunktionen, zu übermäßiger Überhitzung und zur Brandgefahr führen.
4) Beim Risiko, dass der fehlerhafte Betrieb des Produkts schwere Sachschäden verursacht oder die Gesundheit und das Leben von Menschen oder Tieren gefährdet, sollten die Geräte oder Systeme so ausgelegt sein, dass sie mit einem Doppelsicherheitssystem ausgestattet sind, um ihren sicheren Betrieb zu gewähren.
§4 VERTRAGSABSCHLUSS
1) Der Verkäufer beantwortet die Anfrage und unterbreitet dem Käufer ein Angebot per E-Mail oder Fax. Als Antwort auf das Angebot tätigt der Käufer eine Bestellung per E-Mail, Fax, Brief, Telefon oder persönlich. Der Verkäufer hat das Recht, die schriftliche Bestätigung (E-Mail, Fax, Brief) einer telefonischen Bestellung zu verlangen.
2) Wenn im Angebot nichts anderes angegeben wurde, gilt das Angebot des Verkäufers für 30 Tage.
3) Der Käufer kann eine Bestellung auch ohne Angebot des Verkäufers tätigen. Der Verkäufer kann die Bestellung annehmen, indem er die Bestellung per E-Mail, Brief oder Telefon bestätigt oder die bestellte Ware an den Käufer liefert. In diesem Fall wird die Bestellung des Käufers als ein Kaufangebot betrachtet.
4) Für Bestellungen des Auftraggebers mit dem Nettowert von über 50.000 PLN, mit dem der Verkäufer keinen schriftlichen Geschäftsvertrag hat, steht dem Verkäufer das Recht zu, den Auftraggeber aufzufordern, eine Ermächtigung vom Vertreter des Auftraggebers per E-Mail zu schicken, die bestätigt, dass die Person, die die Bestellung tätigt, dazu befugt ist.
5) Der Käufer darf die vom Verkäufer angenommene Bestellung nicht stornieren. Dies gilt nicht für die Situation, wenn ein befugter Mitarbeiter des Verkäufers eine entsprechende schriftliche Zustimmung erteilt.
6) Bestelladressen:
a) e-mail: sprzedaz@erko.pl
b) ERKO Sp. z o.o.; 11-042 Jonkowo; ul. Hanowskiego 7
§5 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1) Die in der Preisliste aufgeführten Preise der vom Verkäufer angebotenen Produkte und Dienstleistungen wurden in polnischen Zloty (PLN) angegeben.
2) Die Preise der Produkte und Dienstleistungen, die vom Verkäufer in der Grundpreisliste angebotenen sind, sind Einzelhandelspreise. Der Kauf von Großhandelsmengen berechtigt den Käufer zur Preisverhandlung.
3) Die in der Grundpreisliste und den Angeboten mitgeteilten Preise für Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers sind ohne Mehrwertsteuer (VAT) und werden um den jeweils geltenden Steuersatz erhöht.
4) Zahlungsbedingungen. Der Käufer hat die vom Verkäufer auf der Rechnung angegebenen Waren innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu bezahlen.
5) Leistet der Käufer keine Zahlung innerhalb der erforderlichen Frist, so kann der Verkäufer:
a) vom Vertrag zurücktreten oder alle weiteren Lieferungen an den Käufer einstellen;
b) alle vom Käufer bisher geleisteten Zahlungen auf fällige Zinsen oder Forderungen für Waren, die im Rahmen einer anderen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geliefert wurden (unabhängig vom angegebenen Zweck der oben genannten Zahlungen des Käufers) anrechnen.
6) Der Verkäufer erklärt, dass er Mehrwertsteuerpflichtiger ist. Seine Steuernummer (NIP) ist: 739-020-46-93. Er ist somit verpflichtet, Mehrwertsteuerrechnungen auszustellen.
7) WSollte Käufer Mehrwertsteuerpflichtiger sein, ermächtigt der Käufer den Verkäufer, Mehrwertsteuerrechnungen für die in der erteilten und bestätigten Bestellung angegebenen Waren und Dienstleistungen auszustellen.
8) Beim Zahlungsverzug des Käufers steht dem Verkäufer das Recht zu, für jeden Verzugstag gesetzliche Zinsen geltend zu machen.
§6 LIEFERUNG DER WARE, VERPACKUNG, ABNAHMEKOSTEN
1) Die in den Angeboten angegebenen Preise gelten für Einzelverpackungen oder ihr Vielfaches. Die Bestellung durch den Käufer anderer Mengen als Einzelverpackungen kann zu Mehrkosten für den Käufer führen. Der Verkäufer informiert den Käufer über die Mehrkosten wegen der Bestellung der Ware in Sondermengen.
2) Transportbedingungen. Die Transportart der vom Käufer bestellten Produkte wird vom Verkäufer nach seinen eigenen Kriterien ausgewählt, sofern der Käufer in der Bestellung nichts anderes angegeben hat.
3) Der Käufer ist verpflichtet, die bestellten Produkte beim Verkäufer an dem in der Bestellung angegebenen Ort und im in der Bestellung angegebenen Zeitpunkt abzunehmen. Beim Mangel der obigen Angaben sind die Produkte in seinem Sitz abzunehmen.
4) Der Auslieferungszeitpunkt der Produkte bildet eine Grundlage für die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung an dem Tag, an dem die Produkte aus dem Lager des Verkäufers ausgeliefert wurden.
5) Die Lieferung der Produkte auf Kosten des Verkäufers erfolgt nur durch Spediteure, mit denen der Verkäufer Speditionsverträge abgeschlossen hat.
6) Liefergebühren für Produkte:
a) Für den Nettobestellwert über 1000 PLN trägt der Verkäufer die Transportkosten
b) Für den Nettobestellwert bis 1000 PLN netto trägt der Käufer die Transportkosten.
7) Bei den Geschäften mit Vorauszahlung wird die Bestellung bearbeitet, nachdem die Zahlung dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
§7 AUFTRAGSABWICKLUNGSFRISTEN
1) Der Verkäufer wird den Auftrag des Käufers unmittelbar nach Erhalt per E-Mail, Fax, direkt von der Internetplattform des Verkäufers oder auf andere indirekte Weise abwickeln, wenn sich die Ware im Lager des Verkäufers befindet, es sei denn der Käufer gibt eine andere erforderliche Lieferfrist an. In sonstigen Fällen wird die Ware zu einem individuell vereinbarten oder zu einem in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt geliefert.
2) Der Verkäufer ist von der Einhaltung der Abwicklungsfristen befreit, wenn nach der Auftragsbestätigung folgende Umstände erscheinen: höhere Gewalt als Aussperrung, Streik, Epidemie, Krieg, Embargo, Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörden und der örtlichen Verwaltung, Brand, Überschwemmung und andere Naturkatastrophen, Unterbrechung oder Verspätung der Rohstoff-, Energie- und Komponentenversorgung.
3) Das Erscheinen der unter 2) aufgeführten Umstände stellt die Auftragsabwicklung bis zum Ablauf dieser Umstände ein.
4) Die Einstellung der Auftragsabwicklung gibt dem Käufer kein Recht auf Entschädigung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Lieferung kann eingestellt werden, wenn der Auftrag des Käufers den ihm zuerkannten Käuferkredit überschreitet oder wenn der Käufer gegenüber dem Verkäufer Zahlungsverspätungen hat.
5) Die Auslieferung der Produkte erfolgt im Zeitpunkt, wenn die Ware das Lager des Verkäufers durch Übergabe an den Käufer verlässt, oder bei einer Lieferung der Produkte durch den Spediteur (per Post oder mit anderen Transportmitteln), erfolgt die Auslieferung der Ware im Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer.
6) Ist der Verkäufer nicht imstande, die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist an den Käufer zu liefern, so hat er dem Käufer einen neuen Liefertermin mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, den neuen Liefertermin zu bestätigen. Wird der neue Liefertermin innerhalb von drei Werktagen nicht bestätigt, so wird dies als eine Bestätigung des neuen Liefertermins verstanden. In diesem Fall sind die Ansprüche des Käufers aus Lieferverzug ausgeschlossen.
7) Sollte der Käufer den neuen Liefertermin nicht akzeptieren, dann wird es als der Rücktritt des Käufers vom Vertrag verstanden. In diesem Fall sind die Ansprüche des Käufers aus Lieferverzug ausgeschlossen.
§8 GARANTIE
1) Der Verkäufer gewährt eine Garantie für die verkauften Waren gemäß den in diesem Abschnitt beschriebenen Bedingungen.
2) Die in diesem Abschnitt bestimmte Garantie gilt nicht für Sonderprodukte (die nicht im Katalog aufgeführt sind), bei denen Konstruktions-, Funktions- oder Materialänderungen durchgeführt wurden, welche gemäß den Kundenangaben und -wünschen oder nach Absprache mit dem Kunden erfolgten. Die Gewährleistungsbedingungen für derartige Sonderprodukte werden in einer separaten Vereinbarung oder in einem separaten Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich festgelegt.
3) GARANTIEDAUER
a) Die Garantiedauer für die vom Verkäufer verkauften Waren beträgt 12 Monate nach Auslieferungstag.
b) Die Gewährleistung gilt nur für den Käufer gemäß Verkaufsdokument von ERKO, in dem Land, in das die Ware verkauft wurde.
c) Eine Weiterveräußerung (unabhängig von der Form und Art des Verkaufs) außerhalb des Landes, in das die Ware verkauft wurde, fällt nicht unter die Garantie oder Gewährleistung von ERKO.
d) Im unter Punkt c) genannten Fall ist eine eventuelle Wartung der Ware zu den Bedingungen und gemäß der Preisliste des Händlers in einem bestimmten Land möglich.
4) GELTUNGSBEREICH
a) Der Verkäufer verpflichtet sich, Sachmängel an den Produkten, die an den Käufer verkauft wurden, zu beseitigen, wenn diese Mängel auf eine falsche Auslegung vom Verkäufer, ein mangelhaftes Rohmaterial oder eine falsche Ausführung zurückzuführen sind.
b) Der Verkäufer haftet nicht für folgende Produktmängel:
– die vom Käufer auferlegte Vorgaben zur Ausführung und Montage,
– Nichtbeachtung der Regeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb,
– nicht sachgemäße Lagerung von Produkten.
c) Eine Garantie ist ausgeschlossen, wenn ein Produkt ausgetauscht oder repariert wird, was auf einen üblichen Verschleiß sowie Beschädigungen oder Zerstörungen, die auf Vernachlässigung, mangelnde Überwachung, missbräuchliche Anwendung und Nichtbeachtung der „branchenüblichen elektrotechnischen Vorgehensweise“ zurückführbar ist.
d) Die Garantiebedingungen gelten weiterhin, wenn der Käufer den Verkäufer unverzüglich, jedoch nicht länger als 7 Tage nach Feststellungszeitpunkt eines Mangels schriftlich (durch Ausfüllen eines Reklamationsformulars auf der Website des Verkäufers) über die festgestellten Mängel informiert. Die Nachricht soll detaillierte Beschreibung, Umfang der festgestellten Mängel, Umstände ihres Auftretens, Bauart/Typ des Geräts, in dem das Produkt verwendet wird, Bauart der Installation, enthalten.
e) Die Reklamation gilt nicht für Produkte, die durch Umstände beschädigt wurden, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.
§9 GARANTIEBÜRGSCHAFT
1) Der Käufer soll die gelieferten Produkte unverzüglich überprüfen und über festgestellte Mängel oder Mengenunterschiede benachrichtigen. Die Mängel sind in einem Reklamationsformular ausführlich zu beschreiben. Wenn technisch möglich sollten die technischen Parameter angegeben werden, die nicht erfüllt werden und wie weit sie sich von der Spezifikation eines angegebenen Produktes unterscheiden. Sind die Mängel sichtbar, dann sollten die Fotos beigefügt werden, die diese Mängel belegen. Sollten die vom Käufer übermittelten Informationen zur Reklamationsbearbeitung nicht ausreichen, kann der Verkäufer die Reklamation nicht annehmen. Sollte das Obige nicht befolgt werden, verliert der Käufer die Garantierechte.
2) Bei der Feststellung von Mengenunterschieden oder Mängeln kann der Käufer verlangen, Produkte frei von diesen Mängeln zu liefern oder die fehlenden Mengen ergänzen. Die Wahl eines dieser Rechte liegt beim Käufer. Sollte jedoch der Käufer verlangen, die Mängel zu beseitigen oder das Produkt auszutauschen, hat der Verkäufer letztendlich das Recht zu entscheiden, ob er die Mängel beseitigt oder die Ware gegen eine mangelfreie Ware austauscht. Die Kosten der Mängelbeseitigung, der Lieferung mangelfreier Waren oder der Ergänzung fehlender Mengen trägt der Verkäufer.
3) Der Verkäufer verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach der Reklamationsanmeldung schriftlich dazu Stellung zu nehmen (unter der Reklamationsanmeldung versteht man die Lieferung der reklamierten Ware zusammen mit einem korrekt ausgefüllten Reklamationsformular). Wird die Reklamation angenommen, so ist der Verkäufer verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, und falls dies nicht möglich ist, die Ware gegen eine mangelfreie Ware auszutauschen. Müssten fachliche Prüfungen durchgeführt werden, dann verlängert sich die Reklamationsbearbeitungszeit. Wird festgestellt, dass die Reklamation nicht gerechtfertigt war, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer die Prüfkosten in Rechnung zu stellen.
4) Reklamationen von Lieferungen, Reklamationen wegen Nichtübereinstimmung der Lieferung mit der Rechnung und Reklamationen wegen Transportschäden sind spätestens im Zeitpunkt der Warenabnahme anzumelden.
5) Bei der Reklamation einer Lieferung durch einen Spediteur / das Paketdienst ist der Käufer verpflichtet, ein Reklamationsprotokoll unter Beteiligung eines Mitarbeiters des Frachtunternehmens zu erstellen und den Verkäufer zu benachrichtigen. Reklamationen ohne dieses Verfahren werden nicht bearbeitet.
6) Der Käufer stehen Schadensersatzansprüche für Schäden wegen Sachmängel oder Mengenunterschiede nur dann zu, wenn der Verkäufer dem Käufer den Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit zugefügt hat.
7) Die Garantiebürgschaft deckt keine Mängel ab, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder durch Verwendung entstanden sind, bei der die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen gemäß §3 nicht beachtet wurden oder durch die Montage, Wartung und Mängel, die durch Reparaturen vom Käufer oder vom Käufer beauftragte Dritte verursacht wurden.
8) Die Transportkosten für die anhand der Garantie reparierten oder ersetzten Produkte trägt der Verkäufer.
§10 VERTRAULICHE INFORMATIONEN
1) Alle Spezifikationen, Zeichnungen, technischen Beschreibungen und Einzelheiten in Bezug auf die Dienstleistungserbringung, insbesondere in Bezug auf die Bearbeitung der Produkte (im Folgenden: „Informationen“), die dem Käufer mit dem Angebot des Verkäufers oder anderweitig zur Verfügung gestellt wurden, werden vertragsgemäß vertraulich übermittelt. Der Käufer ist verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht (in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise, sofern die Informationen nicht bereits veröffentlicht wurden, außer durch Fahrlässigkeit des Käufers) an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weiterzuleiten. Er sollte sie nur zum Zweck der Vertragserfüllung (Bestellung) verwenden.
2) Alle Erfindungen oder neuen Bearbeitungstechnologien für Produkte, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung (Bestellungen) entstehen sowie alle in Polen oder woanders entstandenen Patentrechte oder ähnlichen Rechte stehen dem Verkäufer zu/sind Eigentum des Verkäufers.
§11 ÄNDERUNGEN UND STREITIGKEITEN
1) Für die Angelegenheiten, die nicht in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder in anderen von den Vertragsparteien schriftlich vereinbarten Bestimmungen geregelt werden, gelten die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches.
2) Allerlei mündliche Absprachen zwischen den Vertragsparteien sind nur dann verbindlich, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich bestätigt wurden.
3) Streitigkeiten aus Kaufverträgen, für die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, werden vor den ordentlichen Gerichten, zuständig für den Sitz des Verkäufers, beigelegt.